Rechtsvorschriften

Arbeitserlaubnis in Kroatien

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Die Ausländer in der Republik Kroatien, die einen Job suchen, können auf der Grundlage einer ausgestellten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis oder einer Bescheinigung der Erwerbstätigkeit arbeiten.

Jede Person, die kein kroatischer Staatsbürger ist (keine kroatische Staatsbürgerschaft besitzt), gilt als Ausländer.

Der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis wird vom Arbeitgeber in der Polizeiverwaltung/-station je nach Sitzort eingereicht.
Der Arbeitnehmer muss berücksichtigen, dass er nur für den Arbeitgeber und in Arbeitsplätzen arbeiten darf, für die ihm eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde.

Die Arbeitgeber, die einen Ausländer einstellen möchten, müssen die Dauer der Arbeit berücksichtigen, da die Erlaubnis für einen bestimmten Zeitraum erteilt wird, der für die Ausführung derselben erforderlich ist. Außerdem muss der Reisepass des zukünftigen Mitarbeiters mindestens 6 Monate länger gültig sein als der vereinbarte Job, beziehungsweise der abgeschlossene Vertrag.

Weitere Informationen zu Arbeitserlaubnissen in Kroatien finden Sie unter: https://gospodarstvo.gov.hr/radno/radne-dozvole-i-vize/174

Bildquelle: Freepik

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